Kircheneintritt
Treten Sie ein
Sie gehörten bislang keiner christlichen Konfession an und möchten Mitglied in der evangelischen Kirche werden.
Vielleicht hat die Gute Nachricht von Gott Sie angerührt, sei es durch eine Begegnung mit einem Menschen, sei es durch eine Predigt oder das Nachdenken über biblische Texte. Vielleicht möchten Sie aufgrund familiärer Bindungen oder beruflicher Zusammenhänge in die evangelische Kirche eintreten.
Wie dem auch sei: Wir freuen uns, wenn Sie den angefangenen Weg weiter gehen wollen - die evangelische Kirche bietet Ihnen an, Sie auf diesem Weg zu begleiten.
Mitglied in der evangelischen Kirche werden Sie durch die Taufe. Bevor Sie getauft werden, ist eine Einführung in den christlichen Glauben wünschenswert. Eine Pastorin / ein Pastor kann Ihnen Auskunft darüber geben, wie Sie diese Einführung im einzelnen gestalten können. Die Taufe selbst wird in einem Gottesdienst gefeiert. Sie berechtigt u. a. zur selbständigen Teilnahme am Abendmahl und zur Übernahme des Patenamtes bei einer Taufe.
Sie waren aus der evangelischen Kirche ausgetreten und möchten nun wieder eintreten.
Sie möchten nach einer Zeit des Abstandes oder aufgrund neuer Erfahrungen wieder in die Kirche aufgenommen werden? Kein Problem! Sie können diesen Schritt bei einer Pastorin / bei einem Pastor oder bei einer anerkannten Kircheneintrittsstelle tun, indem Sie Ihren Wunsch nach Wiedereintritt schriftlich bekunden. Wenn Sie sich an eine Pastorin / einen Pastor gewandt haben, wird er / sie ein oder auch mehrere Gespräche mit Ihnen führen. Diese Gespräche können beratenden, informierenden oder klärenden Charakter haben.
Übrigens: Mitglied der Kirche wird man durch die Taufe. Wer getauft ist, gehört unwiderruflich zur Gemeinschaft mit Jesus Christus und zur Gemeinschaft derer, die an Jesus Christus glauben. Eigentlich gibt es also keine „Kündigung“, keinen Austritt aus der Gemeinschaft der Gläubigen. Deshalb findet auch beim Wiedereintritt keine zweite Taufe statt. Wenn man in Deutschland von Kirchenaustritt spricht, dann ist lediglich der steuerrechtliche Verwaltungsakt gemeint, bei dem Getaufte erklären, dass sie nicht mehr zu ihrer Religionsgemeinschaft gehören wollen.
Haben Sie weitere Fragen oder wünschen Sie ein Gespräch? Telefonisch erreichen Sie unsere PastorInnen unter den angegebenen Telefonnummern.